Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungs- und Trainingleistungen
1. Geltungsbereich / Gültigkeit der AGB
Die nachfolgenden AGB gelten zwischen allen Auftraggebern für Beratungsleistungen (nachfolgend AG) und der Firma Atelier für beratung und entwicklung GbR (nachfolgend AN) und umfassen alle Leistungen des AN im Rahmen von Beratung, Coaching, Training und Personalentwicklung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Individualvertragliche Regelungen zwischen AG und AN haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Mündliche Vereinbarungen
Mündliche, Schriftliche und per Mail geschlossene Aufträge des AG führen zum Vertragsabschluss und zur Beauftragung vom AN.
3.Kostenschätzungen
Wird dem AG vor Beauftragung eine Kostenkalkulation durch den AN übergeben, so stellt diese eine unverbindliche Schätzung des Aufwandes dar. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird. Der AN informiert den AG bei wesentlichen Überschreitungen der Kostenkalkulation. Wesentlich ist eine Überschreitung, soweit die ursprüngliche Kostenkalkulation um mehr als 25 % überschritten wird.
4.Abrechnung, Abschlagszahlungen, Zahlungsverzug
Alle Arbeiten werden nach tatsächlich entstandenem Aufwand abgerechnet. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde. Rechnungen des AN sind sofort ohne Abzug fällig.
Der AN behält sich vor, für langfristige Arbeitsaufwendungen Abschlagszahlungen vom AG durch Zwischenabrechnungen zu verlangen. Die Nichteinhaltung von Zahlungszielen berechtigt den AN zur Einstellung der Arbeiten sowie zur Geltendmachung von weiteren in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.
Ab dem 14. Tag nach Erhalt der Rechnung werden Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes fällig. Eine Aufrechnung eines fälligen Rechnungsbetrages ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht durch den AG ist nur im selben Vertragsverhältnis möglich.
5. Stornierungen
Bei Stornierungen vom AG sind nach Auftragsvergabe 50% des Betrages fällig. Ab einem Monat vor Auftrag sind 100% des Betrages fällig. Etwaige Nebenkosten sind bei Stornierungen in jedem Fall zu erstatten.
6.Datenschutz
Der AN ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
7. Subunternehmer
Der AN ist berechtigt, Subunternehmer für die Erbringung der Leistung zu beauftragen. Eine nicht fristgemäße Leistung eines Subunternehmers bedingt nur dann einen Verzug des AN, wenn der AN in diesem Zusammenhang schuldhaft handelt bzw. gehandelt hat. Für die Aufwendungen im Rahmen der Recherche Arbeiten und bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen berechnet der AN branchenübliche Aufschläge.
8.Haftung
- 1. Der AN haftet für einen von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, Betriebsangehörigen oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AN nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung des AG auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. - 3. Unabhängig von einem Verschulden des AN bleibt eine etwaige Haftung des AN bei arglistigem Verschweigen von Informationen unberührt.
- 4. Der AG ist verpflichtet, jeden Schaden, für den der AN aufkommen soll, dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
- 5. Für durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursachten Schaden haftet der AG nicht, wenn er den Schaden nicht zu vertreten hat.
9. Abnahme
Der AG ist verpflichtet, Dienstleistungen unverzüglich nach Übergabe auf ihre Vollständigkeit, auf ihre Qualität und eventuelle Mängel zu überprüfen. Diese Überprüfung stellt eine Abnahme der Leistung dar. Mängel sind dem AN nach Ihrer Feststellung unverzüglich anzuzeigen und genau zu bezeichnen. Findet die Übergabe im Beisein beider Parteien statt, sind offensichtliche Mängel bei der Übergabe zu rügen. Wenn eine Partei dies fordert, wird hierzu bei der Übergabe / Abnahme ein Protokoll erstellt, das dann von beiden Parteien unterzeichnet wird. Unterzeichnet der AG dieses nicht, kommt er dadurch in Verzug. Eine spätere Rüge offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen AG, soweit dieser kein Verbraucher ist, und AN ist der Sitz des AN. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ahrensburg, Januar 2022
Dr. Daniela Döldissen
Hagener Allee 77
22926 Ahrensburg
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